VERJÄHRUNGSPROBLEME?

Sie können bei mir als Staatlich anerkannte Gütestelle mit dem Sitz in Düsseldorf verjährungshemmende Gütestellenanträge gem. § 204 Abs. 1 Ziff. 4 stellen, die anschließend umgehend bekannt gegeben werden.

Die Anträge können fristwahrend vorab per Telefax (0211-9559 7557) aber auch per beA eingereicht werden.

Staatlich anerkannte Gütestelle

Als staatlich anerkannte Gütestelle bin ich Organ der Rechtspflege, welches eine von den Parteien unabhängige, objektive und qualifizierte Schlichtung als dauerhafte Aufgabe betreibt. Ich arbeite nach meiner eigenen Verfahrensordnung und biete Ihnen alle Vorteile einer zügigen außergerichtlichen und vor allem vertraulichen Streitbeilegung.


Selbst jeder hochstreitige Konflikt bietet Potential für eine Verständigung.

Gütestelle und Mediation

Mediation ist ein Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbewältigung und Streitbeilegung, bei dem ein allparteilicher Dritter – der Mediator, der selbst keine Entscheidungsgewalt besitzt – die Streitparteien mit typischen Mediationstechniken durch ein besonderes Verfahren führt und auf diesem Weg die Parteien befähigt, eigenständig zu einer für beide Seiten sinnvolle auf Zukunft ausgerichtete Lösung der von ihnen angesprochenen Probleme zu gelangen.

Eine Mediation vor einer Gütestelle bietet den Vorteil, dass die Anspruchsverjährung nicht erst durch die Aufnahme der Verhandlungen der Konfliktparteien gehemmt wird, sondern bereits mit der Anrufung der Gütestelle.

Auch kann ein Mediationsvergleich vor einer Gütestelle jederzeit für vollstreckbar erklärt werden, sodass sich eine mögliche gerichtliche Auseinandersetzung um ein Mediationsergebnis und seine Erfüllung damit erübrigt.

 

Seit mittlerweile 13 Jahren bin ich auf unterschiedlichen Gebieten regelmäßig als Schlichterin/Mediatorin tätig.

 

Hier eine Auswahl:

  • Schlichtungen im Bereich Bank- und Kapitalmarktrecht
  • Schlichtungen im Kartellrecht
  • innerbetriebliche Schlichtungen zwischen Teams
  • Erbschlichtungen/Unternehmensnachfolgeregelungen
  • Schlichtungen in hochstreitigen Familien- und Kindschaftsangelegenheiten
  • Schlichtung zivilrechtlicher Angelegenheiten

Online-Mediation

Als digitale Kanzlei stehe ich Ihnen auch mit Online-Mediationen zur Seite.


Anträge zur Verjährungshemmung

im Zusammenhang mit einer einvernehmlichen Streitbeilegung (§ 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB) können wie gewohnt bei mir gestellt werden.
(per beA oder vorab per Fax - 0211 95597557)

Ich gebe den Antrag auch ohne vorab entrichteter Kosten bekannt.